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Bibliotheksausweis

Grundsätzlich sind Bibliotheken öffentlich zugänglich und können somit von allen Interessierten aufgesucht werden. Es ist folglich kein Bibliotheksausweis erforderlich, um zwischen den Regalen umherstreifen zu können. Es steht auch jedem frei, einen Leseplatz zu besetzen oder die Bibliothek als zweites Wohnzimmer zu nutzen und sich hier zu treffen.

Hier stattfindende Veranstaltungen erfordern ebenfalls keine Vorlage eines Bibliotheksausweises. Lediglich wenn es darum geht, Ausleihen vorzunehmen oder auf digitale Angebote zuzugreifen, ist dieser unverzichtbar. 

Um den Anmeldeprozess zu vereinfachen und Wartezeiten zu vermeiden, können Sie auch online einen Bibliotheksausweis beantragen - einfach das Formular ausfüllen und abschicken. Selbstverständlich können Sie nach Begleichung der Jahresgebühr vor Ort (bar oder EC) diesen noch am selben Tag benutzen.
Sie möchten gern mehrere Bibliotheken im Saarland nutzen? Dann ist vielleicht die Bib-Card Saar für Sie interessant.

Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Wie kann ich mich in der Stadtbibliothek Dillingen anmelden?
Erwachsene melden sich unter Vorlage ihres Personalausweises, Kinder und Jugendliche mit schriftlicher Einwilligung ihrer Sorgeberechtigten an.
Was kostet es, die Angebote der Stadtbibliothek Dillingen zu benutzen?
Die Jahresgebühr für Erwachsene beträgt 15 EUR pro Jahr, für Kinder 5 EUR pro Jahr. Hierin eingeschlossen sind die digitalen Angebote. Mit der Bib-Card Saar (20 EUR pro Jahr) können Sie in zehn weiteren Bibliotheken Medien entleihen (https://www.saarland-bibliotheken.de/bib-card-saar). Inhaber des Sozialpasses sowie der RETTCard sind von der Jahresgebühr befreit.
Wie lange kann ich Medien ausleihen?
Die Leihfrist für alle Medien beträgt 4 Wochen, DVDs und Zeitschriften sind 2 Wochen entleihbar. Für eMedien gilt: eBooks 3 Wochen, eAudios 2 Wochen, eMagazines 1 Tag, ePapers 1-4 Stunden.
Kann ich die Leihfrist der von mir entliehenen Medien verlängern?
Im Prinzip können Sie die Leihfrist nach der Ausleihe noch zweimal verlängern. Nicht verlängerbar sind Medien, die von anderen LeserInnen vorgemerkt wurden.
Kann ich die Leihfrist selbst verlängern?
Ja, sofern Ihr Benutzerausweis noch gültig ist. Gehen Sie im Online-Katalog in Ihr Konto. Dort werden Ihre ausgeliehenen Medien angezeigt. Neben jedem Titel steht, ob Sie verlängern können oder nicht.
Kann ich ausgeliehene Medien vormerken und kostet dies etwas?
Ja, Sie können alle Medien, die an andere Benutzer ausgeliehen sind, vormerken. Sie können dies entweder selbst im Online-Katalog tun, oder Sie wenden sich mündlich oder schriftlich an uns in der Stadtbibliothek. Sobald die vorgemerkten Medien zurückgegeben werden, erhalten Sie Nachricht per E-Mail. Sie können dann innerhalb von fünf Tagen die für Sie bereitgelegten Medien abholen.
Kostet die Ausleihe von eBooks etwas?
Nein, die Ausleihe von eBooks aus der "Onleihe" ist kostenlos. Sie brauchen nur einen gültigen Bibliotheksausweis.
Sie haben weitere Fragen?

Sie finden hier keine Antwort auf Ihre Frage? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Telefonisch erreichen Sie uns unter 06831/706-206
Gern können Sie uns Ihre Fragen auch per E-Mail zukommen lassen.

 

Jahresgebühren
  • Für Kinder + Jugendliche (bis einschl. 17 Jahre) : 5, - Euro 
  • Für Erwachsene : 15, - Euro
  • Bib-Card Saar: 20, - €
  • Für Inhaber der RETTCard: frei
  • Für Inhaber des Dillinger Ehrenamtspasses: frei
  • Für Inhaber des Sozialpasses: frei
  • Bildungseinrichtungen mit Sitz in Dillingen/Saar: frei

Girocard-Zahlung ist selbstverständlich möglich.

Satzung

Die Benutzerausweise sind ab Ausstellungsdatum für ein Jahr gültig.
Von der Zahlung des Entgelts für die Benutzerausweise sind befreit:  Inhaber des Ehrenamtspasses der Stadt Dillingen/Saar, Inhaber des Freizeitpasses der Stadt Dillingen/Saar, Bildungseinrichtungen und Kindertagesstätten mit Sitz in Dillingen/Saar.

Dokument-Download: Benutzungs- und Gebührenordnung Stadtbibliothek

Bitte beachten Sie:
  • Sollte aus technischen Gründen keine Verlängerung von Leihfristen in Ihrem Konto möglich sein, ist dies kein Grund für den Erlass von Versäumnisgebühren. Bitte nehmen Sie Verlängerungen so rechtzeitig vor, dass Sie im Falle einer Störung z. B. auf die telefonische Verlängerung ausweichen können.
     
  • Erinnerungen und Mahnungen sind ein unverbindlicher Zusatzservice der Stadtbibliothek. Sollten Sie verspätet oder nicht versandt werden, entfällt nicht Ihre Verpflichtung zur Begleichung von ggf. anfallenden Versäumnisgebühren. Allein Sie sind für die Einhaltung der Leihfristen verantwortlich.
     
  • E-Mail-Erinnerungsservice: Ihr Einverständnis voraugesetzt, informieren wir Sie vor Ablauf der Leifhrist per E-Mail an die Rückgabe Ihrer Medien. Bei Interesse, wenden Sie sich gern an das Team der Stadtbibliothek - per Mail oder gern auch telefonisch. Dieser Service ist ohne Gewähr. Bitte beachten Sie immer auch auf die in Ihrem Onlinekonto bzw. auf Ihren Ausleihquittungen ausgewiesenen Rückgabefristen. Eine Abmeldung von den E-Mail-Serviceangeboten ist jederzeit möglich.